Am 30. September 2016 wurde das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 vom Parlament verabschiedet. Dieses beinhaltet folgende Massnahmen:
- Der Ausbau der inländischen Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft ist anzustreben.
min. 4’400 GWh bis im Jahr 2020
min. 11’400 GWh bis im Jahr 2035
- Der Ausbau der inländischen Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft ist anzustreben.
min. 37’400 GWh bis im Jahr 2035
Bei Pumpspeicherkraftwerken ist nur die Produktion aufgrund von natürlichen Zuflüssen in diesen Richtwerten enthalten.
- Der Bundesrat kann gesamthaft oder für einzelne Technologien weitere Zwischenrichtwerte festlegen.
- Die Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs pro Person und Jahr ist anzustreben.
gegenüber dem Stand im Jahr 2000
bis zum Jahr 2020 um 16 Prozent
bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent
- Die Senkung des durchschnittlichen Elektrizitätsverbrauchs pro Person und Jahr ist anzustreben.
gegenüber dem Stand im Jahr 2000
bis zum Jahr 2020 um 3 Prozent
bis zum Jahr 2035 um 13 Prozent
„Der Schlussabstimmungstext kann hier heruntergeladen werden.“